Aus technischen Gründen noch keine digitale Bauantragstellung möglich

Mitteilung der Kreisverwaltung Birkenfeld

Zum 01.08.2021 sind Änderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sowie der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) in Kraft getreten, deren Ziel unter anderem die Einführung eines digitalen Bauantragsverfahrens ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Nationalparklandkreises Birkenfeld weist jedoch darauf hin, dass auch nach dem 31.07.2021 vorerst alle Bauanträge, die in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Nationalparklandkreises Birkenfeld fallen, gemäß § 1 Abs. 9 Satz 2 der BauuntPrüfVO wie bisher in Papierform bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen einzureichen sind, weil dies aus technischen Gründen derzeit noch erforderlich ist. Dies gilt auch für Bauvoranfragen und Freistellungsverfahren.