Fälligkeitshinweis 15.02.2020 VG-Werke

Information bezüglich der neuen Jahresgebühren- und Beitragsbescheide der Nationalparkverbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen

Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürgern, die in den versandten Abrechnungsbescheiden der „bisherigen“ Verbandsgemeindewerke Herrstein vom 13.01.2020 sowie Verbandsgemeindewerke Rhaunen vom 31.12.2019 ein Erstattungsbetrag/Guthaben haben, dieser nicht am angegebenen Fälligkeitstermin 15.02.2020 ausgezahlt wird.

Da in den nächsten Tagen die neuen Vorausleistungsbescheide der „neuen“ Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen für das Kalenderjahr 2020 mit den Fälligkeiten 15.03.2020, 15.05.2020, 15.08.2020 und 15.11.2020 verschickt werden, wird dieser Erstattungsbetrag/Guthaben mit der ersten Fälligkeit verrechnet.

Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihr Guthaben selbstständig mit dem neuen Vorausleistungsbetrag des 15.03.2020 zu verrechnen und nur den Differenzbetrag auf eines der in den Bescheiden angegebenen Konten unter Angabe der Buchungs- bzw. Kundennummer zu überweisen; für Bürgerinnen und Bürger, die an einem Lastschriftverfahren teilnehmen, geschieht dieses automatisch; hier wird nur der Differenzbetrag vom angegebenen Konto abgebucht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindekasse Herrstein-Rhaunen unter folgender Telefonnummer: 06785-791301.

Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
                         - Verbandsgemeindekasse -