Festsetzung der Abgabensätze Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Abgabensätze Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020 sowie nachrichtlich die Bekanntmachung der Entgelte für die Wasserversorgung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen


Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 16.01.2020 die nachfolgenden Festsetzungen der Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung gemäß § 1 Absatz 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

1.     Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Laufende Entgelte:

1.    Grundgebühr Schmutzwasser    
       54,00 EUR je Schmutzwasseranschluss pro Jahr


2.    Benutzungsgebühr Schmutzwasser

       2,20 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser einschl. der Abwasserabgabe

 

3.    Wiederkehrende Beiträge

3.1    Der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser beträgt 0,30 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche (= Grundstücksfläche x Abflussbeiwert).

3.2    Der wiederkehrende Beitrag für Schmutzwasser beträgt 0,03 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche (= Grundstücksfläche + Vollgeschosszuschlag).

 

4.    Laufender Kostenanteil der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung in eine nicht straßeneigene Kanalisation

Kostenanteilsatz:          0,49 EUR / qm Straßenfläche

 

2.     Eigenbetrieb Wasserversorgung

Wassergeld:

 

                                                       Nettopreise          MWST.                  Bruttopreise

                                                            - EUR-                -z.Zt.-                        -EUR-

                                                                                               7 %

 pro cbm Frischwassermenge                 2,40                   0,17                              2,57

 

verbrauchsunabhängiger

Grundpreis

                           monatlich:                    12,00                0,84                            12,84

                          jährlich:                        144,00              10,08                          154,08

 

Erhebung von Vorausleistungen:

 Für laufende Entgelte der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung werden ab Beginn des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in vierteljährlichen Raten erhoben. Die Höhe der Vorausleistungen richtet sich nach der Gebührenschuld des Vorjahres oder nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr. Die Vorausleistungen können auf Antrag auch monatlich gezahlt werden.

 

Herrstein, den 17. Janunar 2020

Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Verbandsgemeindewerke
Uwe Weber
Bürgermeister