Öffentliche Bekanntmachung
Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 16.01.2020 folgende Neufassung des Preisblattes – Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen – beschlossen:
Die Neufassung des Preisblattes tritt am 01.01.2020 in Kraft:
Preisblatt
Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung
der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
§ 1 Jahresgrundpreis
(1) Der Jahresgrundpreis beträgt
a) bei Wasserzählern mit einem Durchfluss von:
Netto-Preise MwSt. Brutto-Preise
z.Zt. 7 %
- EUR - - EUR - - EUR -
Q3=4 144,00 10,0800 154,0800
Q3=10 150,00 10,5000 160,5000
Q3=16 156,00 10,9200 166,9200
b) bei Großwasserzählern mit einem Durchfluss von:
Netto-Preise MwSt. Brutto-Preise
z.Zt. 7 %
- EUR - - EUR - - EUR –
15 – 60 m³/h 180,00 12,6000 192,6000
über 60 m³/h 276,00 19,3200 295,3200
(2) Risikozuschlag bei Verzicht auf Wasserzählerschacht:
Länge ab 30 m Hausanschluss
pro lfm 2,00 0,1400 2,1400
§ 2 Arbeitspreis
Die Gebühr für die Entnahme von Wasser beträgt 2,40 EUR pro cbm zuzüglich MwSt. (Z.Zt. 7 %) = 0,1680 EUR, gesamt 2,5680 EUR. Die Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.
§ 3 Inkrafttreten
Das Preisblatt als Anlage 1 zu den ZVB-Wasser tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
55756 Herrstein, den 17. Januar 2020
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
gez. (S)
Uwe Weber
Bürgermeister