Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern


An wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit als Prostituierte bilden soll, zuständig. Im Einzelfall kann der Landkreis oder eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig sein.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende