
Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen informiert über Kontaktstellen und Ansprechpartner für Gewerbetreibende in der Verbandsgemeinde in Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Aufgrund der aktuellen Situation und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, stellen Bund und Land aber auch Kammern und Kreishandwerkerschaft Informationen bereit und haben teilweise auch Hotlines geschaltet (siehe unten).
Hilfen für Unternehmen, akualisiert am 22.01.2021, finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
Die Agentur für Arbeit ist unter der Hotline 0800 4555520 zu erreichen.
Die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen kann den Unternehmen Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen (z.B. Hinausschieben der Fälligkeit, Ratenzahlung) gewähren. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Lisa Weyand, Tel: 06785/79-1209 oder per Mail l.weyand@vg-hr.de. Das Formular Stundung Gewerbesteuer steht zum Download zur Verfügung. Zur Anpassung von Vorauszahlungen wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.
Übersicht über Corona-Hilfemaßnahmen zum Download:
- Übersicht über die Corona-Hilfemaßnahmen
- Übersicht Wirtschaftshilfen - Aufstellung des DStGB
Die Wirtschaftsförderung des Nationalparklandkreises Birkenfeld können Sie wie folgt erreichen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Birkenfeld mbH
Im Internetauftritt des Bundesministeriums (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/C-D/coronahilfen-foerderinstrumente-infografik.pdf?__blob=publicationFile&v=30) finden Sie Informationen zu folgenden Hilfen:
- Novemberhilfe / Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe III
- Steuerliche Hilfen
- Neustarthilfe für Soloselbständige
- Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
- KfW-Schnellkredite
Weiterführende Links
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
Wirtschaftsministerium RLP: https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/wirtschaft-und-hilfe-fuer-unternehmen/
Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz: aktuelle Bürgschaften und Darlehen sowie Kontaktdaten zur Stabstelle "Unternehmenshilfe" und weitere Informationen: https://mwvlw.rlp.de
Rheinland-pfälzischen Investitions- und Strukturbank: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/wissing-unterstuetzt-unternehmen-bei-bewaeltigung-der-corona-krise.html
Coronahilfen auf einen Blick: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/C-D/coronahilfen-foerderinstrumente-infografik.pdf?__blob=publicationFile&v=30
Wichtiges für den Tourismus: https://corona-navigator.de
Industrie- und Handelskammer Koblenz: https://www.ihk-koblenz.de
Handwerkskammer Koblenz: https://www.hwk-koblenz.de
„Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“: https://rlp.tourismusnetzwerk.info/2021/01/22/wissing-wir-staerken-den-tourismus-mit-29-millionen-euro-zusaetzlich-foerderprogramme-starten/?utm_source=newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=tn-newsletter
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (KUG)
Das Wichtigste in Kürze:
· Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
· Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
· Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
· Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
· In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
· Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt Kurzarbeitergeld.
- Formular Anzeige des Arbeitsausfalls (KUG)
- Antrag auf Kurzarbeitergeld
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Bundesprogramm "Soforthilfe Corona"
