Fischereischeine
Wer die Fischerei ausüben will benötigt einen gültigen Fischereischein. Zuständig für Anträge von Bürgerinnen und Bürgern unserer 50 Ortsgemeinden sind die Bürgerbüros unserer Verbandsgemeindeverwaltung.
Ein gültiger Fischereischein ist Voraussetzung für die zusätzlich erforderliche Fischereierlaubnis des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Einzelheiten zum Fischereirecht können dem Landesfischereigesetz (LFischG) entnommen werden
Fischereischein (unbefristet)
- für Personen ab dem 14. Lebensjahr möglich -
Aufgrund der Änderungen des Landesfischereigesetzes RLP sind Fischereischeine künftig unbefristet gültig. Bis diese Änderungen technisch vollständig umsetzbar sind werden bisherige Fischereischeine (nach Ablauf der aktuellen Gültigkeit) derzeit mit einem entsprechenden Vermerk versehen statt sie wie früher zu verlängern. Ein Hinweis auf die gezahlte Fischereiabgabe wird ebenfalls angebracht.
Mitzubringende Unterlagen:
- Aktueller Fischereischein (sofern vorhanden, sonst Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer)
- Ausweisdokument
- Passbild (bei erstmaliger Ausstellung oder Neuausstellung)
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Gebühr / Abgabe:
- Gebühr 25,00 € plus Abgabe (für 5 Jahre) 30,00 €
Jugendfischereischein
Nach der Änderung des Landesfischereigesetzes sind die früheren Jugendfischereischeine komplett entfallen. Für Kinder u. Jugendliche, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben ist kein eigener Schein erforderlich. Für diese Altersgruppe ist das Angeln in Begleitung eines Inhabers eines regulären Fischereischeins erlaubt. Lediglich die Fischereiabgabe muss auch in diesen Fällen weiterhin gezahlt werden.
Gebühr / Abgabe:
- Gebühr 0 € / Abgabe 3,60 €
- Gebühr 0 € / Abgabe 3,60 €
Sonderfischereischein (für Menschen mit Beeinträchtigung):
Alternative für Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung aber keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines regulären Fischereischeininhabers.
Mitzubringende Unterlagen (Erstmalige Ausstellung):
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- ggf. Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters als Antragsteller
- Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest
- Passbild
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Mitzubringende Unterlagen (Verlängerung/Erneuerungen):
- Aktueller Fischereischein
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- ggf.Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters als Antragsteller
- Passbild (nur bei Erneuerung, Verlängerung des bestehenden Scheins max. viermalig möglich)
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Gebühr / Abgabe:
- Gebühr 4,00 € plus Abgabe 3,60 €
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
Jahresfischereischein (z.B. für touristische Zwecke)
Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz bzw. der Bundesrepublik Deutschland haben, können bei unserer Verwaltung einen Fischereischein beantragen, sofern sie im Gebiet der Nationalparkverbandsgemeinde den Fischfang ausüben wollen.
Mitzubringende Unterlagen (Verlängerung/Erneuerungen):
- Bei Wohnsitz in Deutschland: Aktueller Fischereischein von außerhalb bzw. Prüfungsbescheinigung
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- Passbild (nur bei Erneuerung, Verlängerung des bestehenden Scheins max. viermalig möglich)
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Gebühr / Abgabe:
- Jahresfischereischein: Gebühr 8,50 € plus Abgabe 8,40 €
- Fünfjahresfischereischein: Gebühr 25,00 € plus 30,00 €




