Fischereischeine
Wer die Fischerei ausüben will benötigt einen gültigen Fischereischein. Zuständig für Anträge von Bürgerinnen und Bürgern unserer 50 Ortsgemeinden sind die Bürgerbüros unserer Verbandsgemeindeverwaltung.
Verlängerungen bereits ausgestellter Fischereischeine sind nur möglich im unmittelbaren Anschluss an das letzte Jahr der Gültigkeit, andernfalls muss ein neuer Schein ausgestellt werden.
Ein gültiger Fischereischein ist Voraussetzung für die zusätzlich erforderliche Fischereierlaubnis des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Einzelheiten zum Fischereirecht können dem Landesfischereigesetz (LFischG) entnommen werden
Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein
- für Personen ab dem 14. Lebensjahr -
Mitzubringende Unterlagen (Erstmalige Ausstellung):
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Ausweisdokument
- Passbild
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Mitzubringende Unterlagen (Verlängerung/Erneuerungen):
- Aktueller Fischereischein
- Prüfungszeugnis / Prüfungsnachweis (optional)
- Ausweisdokument
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
- Passbild (nur bei Erneuerung, Verlängerung des bestehenden Scheins max. viermalig möglich)
Gebühr / Abgabe:
- Jahresfischereischein: Gebühr 8,50 € plus Abgabe 8,40 €
- Fünfjahresfischereischein: Gebühr 25,00 € plus 30,00 €
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
Jugendfischereischein
Für Kinder u. Jugendliche, die das 7., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für diese Altersgruppe ist das Angeln mit einem Jugendfischereischein in Begleitung eines Inhabers des Jahres- oder Fünfjahresfischereischeins erlaubt.
Mitzubringende Unterlagen (Erstmalige Ausstellung):
- Ausweisdokument des Kindes, sofern vorhanden
- Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters als Antragsteller
- Passbild
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Mitzubringende Unterlagen (Verlängerung/Erneuerungen):
- Aktueller Fischereischein
- Ausweisdokument des Kindes, sofern vorhanden
- Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters als Antragsteller
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
- Passbild (nur bei Erneuerung, Verlängerung des bestehenden Scheins max. viermalig möglich)
Gebühr / Abgabe:
- Gebühr 4,00 € plus Abgabe 3,60 €
Sonderfischereischein (für Menschen mit Beeinträchtigung):
Alternative für Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung aber keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines regulären Fischereischeininhabers.
Mitzubringende Unterlagen (Erstmalige Ausstellung):
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- ggf. Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters als Antragsteller
- Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest
- Passbild
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Mitzubringende Unterlagen (Verlängerung/Erneuerungen):
- Aktueller Fischereischein
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- ggf.Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters als Antragsteller
- Passbild (nur bei Erneuerung, Verlängerung des bestehenden Scheins max. viermalig möglich)
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Gebühr / Abgabe:
- Gebühr 4,00 € plus Abgabe 3,60 €
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
Jahresfischereischein (z.B. für touristische Zwecke)
Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz bzw. der Bundesrepublik Deutschland haben, können bei unserer Verwaltung einen Fischereischein beantragen, sofern sie im Gebiet der Nationalparkverbandsgemeinde den Fischfang ausüben wollen. (In begründeten Fällen kann auch hier ein Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.)
Mitzubringende Unterlagen (Verlängerung/Erneuerungen):
- Bei Wohnsitz in Deutschland: Aktueller Fischereischein von außerhalb bzw. Prüfungsbescheinigung
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- Passbild (nur bei Erneuerung, Verlängerung des bestehenden Scheins max. viermalig möglich)
- ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht selbst zur Antragstellung vorsprechen
Gebühr / Abgabe:
- Jahresfischereischein: Gebühr 8,50 € plus Abgabe 8,40 €
- Fünfjahresfischereischein: Gebühr 25,00 € plus 30,00 €