Luftbild des Idarkopfturmes inmitten von Wald. Auf dem Turm stehen ein paar Personen. In Hintergrund sind in Nebel ein paar Orte zu sehen.
Blick durch Bäume auf ein Fachwerkhaus des Historischen Ortskerns von Herrstein mit vielen Blumenkästen mit roten Geranien
Kutsche bei Karl-May Festspiele in Mörschied
Blick über Wiesen, Felder und Bäumen auf die Steinbachtalsperre mit einem Wanderer und einer Wanderin im Vordergrund.
Statue eines Mannes mit Mütze, der in den Bach spuckt, an einem Geländer am Bach stehend an dem rote Geranien in Blumenkästen hängen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Rhaunen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Rhaunen 

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rhaunen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 26. Juni 2026 bis einschließlich 06. Juli 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.    die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.    vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 16. Juni 2026

Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen

Markus Schulz, Bürgermeister

 

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rhaunen für das Jahr 2026 vom 16. Juni 2026

Der Ortsgemeinderat Rhaunen hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

  Festgesetzt werden     2 0 2 6

1. im Ergebnishaushalt

   der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.352.343,00 Euro

   der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.243.556,00 Euro

 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

+ 108.787,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

   die ordentlichen Einzahlungen auf

3.236.688,00 Euro

   die ordentlichen Auszahlungen auf

2.968.432,00 Euro

  Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

+ 268.256,00 Euro

 

   die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

   die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

  Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

 

   die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf

3.860,00 Euro

   die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf

3.860,00 Euro

  Saldo Ein-/Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen

0,00 Euro

 

   die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

690.302,00 Euro

   die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

600.289,00 Euro

  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

+ 90.013,00 Euro

 

   die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

   die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

358.269,00 Euro

  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

+ 358.269,00 Euro

 

            der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

3.930.850,00 Euro

            der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

3.930.850,00 Euro

 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf                                851.000,00 Euro

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                                                   2 0 2 6

         a)  Grundsteuer

  - Grundsteuer A                                                                                          400 v.H.

  - Grundsteuer B                                                                                          500 v.H.

         b)  Gewerbesteuer                                                                                           400 v.H.

 

         Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund                                                                                54,00 Euro

- für den zweiten Hund                                                                            102,00 Euro

- für jeden weiteren Hund                                                                       210,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund                                                                 420,00 Euro

 

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (letzter Jahresabschluss)             5.799.267,60 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022                          5.935.257,34 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023                          6.214.272,15 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024                          6.423.091,71 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025                          6.495.926,71 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026                          6.604.713,71 Euro

 

Rhaunen, den 16.06.2026

Bares, Ortsbürgermeister


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