Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Rhaunen
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rhaunen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 26. Juni 2026 bis einschließlich 06. Juli 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
Herrstein, den 16. Juni 2026
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Markus Schulz, Bürgermeister
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rhaunen für das Jahr 2026 vom 16. Juni 2026
Der Ortsgemeinderat Rhaunen hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2 0 2 6 |
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.352.343,00 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.243.556,00 Euro |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | + 108.787,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf | 3.236.688,00 Euro |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.968.432,00 Euro |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | + 268.256,00 Euro |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro |
die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf | 3.860,00 Euro |
die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf | 3.860,00 Euro |
Saldo Ein-/Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen | 0,00 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 690.302,00 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 600.289,00 Euro |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | + 90.013,00 Euro |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 358.269,00 Euro |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | + 358.269,00 Euro |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 3.930.850,00 Euro |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 3.930.850,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das
Haushaltsjahr 2026 auf 851.000,00 Euro
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2 0 2 6
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 400 v.H.
- Grundsteuer B 500 v.H.
b) Gewerbesteuer 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 54,00 Euro
- für den zweiten Hund 102,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 210,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund 420,00 Euro
§ 6 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (letzter Jahresabschluss) 5.799.267,60 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 5.935.257,34 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 6.214.272,15 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 6.423.091,71 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 6.495.926,71 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 6.604.713,71 Euro
Rhaunen, den 16.06.2026
Bares, Ortsbürgermeister




