Öffentliche Bekanntmachung Erlass einer Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Oberhosenbach im Bereich der Gemeindestraße „Dorfstraße“
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberhosenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2026 beschlossen, im westlichen Teil der Ortslage im Bereich der Gemeindestraße „Dorfstraße“ einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen.
Die Lage des Geltungsbereiches ist in der Übersichtsskizze in etwa dargestellt:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form der Veröffentlichung der Satzungsunterlagen im Internet und Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus Satzungstext, Deckblatt und Begründung in der Zeit
vom 20.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026
über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Oberhosenbach „Ergänzungssatzung“ eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Er kann darüber hinaus in der Zeit
vom 20.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026
während der Dienstzeiten
(Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Die Ortsgemeinde Oberhosenbach weist darauf hin, dass keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Oberhosenbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde Oberhosenbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Oberhosenbach, 11.03.2026
Kirsten Beetz (DS)
Ortsbürgermeisterin




