Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Allenbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)
Mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Christian Adam gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Jonas Herrmann
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Allenbach einberufen.
Herr Herrmann hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Guido Steuer
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Allenbach einberufen.
Herr Steuer hat das Mandat angenommen.
55758 Allenbach, den 25.09.2026
Ortsgemeinde Allenbach
gez. Christian Adam
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter




