Würfel mit den Buchstaben N, E, W und S auf einer Zeitung liegend

Abkochgebot

Abkochgebot in der Ortsgemeinde Allenbach

Wichtige Informationen zum Abkochgebot

Infolge einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung besteht der Verdacht einer Keimbelastung. Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Gesundheitsamt als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass bis zu einer negativen Nachbeprobung das Trinkwasser in der Ortsgemeinde Allenbach abgekocht werden muss.

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:

● zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee, etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein
Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser
erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.

Aus Sicherheitsgründen wird das Trinkwasser stärker gechlort. Dies kann zu Geschmacksveränderungen führen.

Rhaunen, 21.08.2025
Ihre Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen

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