Bürgerbüro

Pass-, meldeamt  + Führerscheinstelle

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist an den Standorten Herrstein und Rhaunen weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Termine zur Vorsprache in den Bürgerbüros (Pass- und Meldeamt) können online direkt hier auf unserer Homepage gebucht werden. Alternativ ist auch eine telefonische Absprache  unter 06785 / 79 3200  möglich.

Wir bitten unbedingt darauf zu achten, dass vereinbarte bzw. gebuchte Termine zeitlich auch eingehalten werden, um Wartebereiche mit Personenansammlungen vor den Büros zu vermeiden.


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WILLKOMMEN im Bürgerbüro!

Allen Bürgerinnen und Bürgern der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen – und denen, die es werden wollen - stehen an beiden Verwaltungsstandorten Ansprechpartner in Sachen Pass- und Meldeangelegenheiten zur Verfügung.

Die Bürgerbüros an den Standorten in Herrstein und Rhaunen sind für Sie wie folgt erreichbar:

E-Mail allgemein: buergerbuero@vg-hr.de

Bürgerbüro Herrstein
Brühlstraße 16
55756 Herrstein   
Tel.: 06785-79-3200
Fax: 06785-79-83200

Bürgerbüro Rhaunen
Zum Idar 23
55624 Rhaunen
Tel.: 06785-79-3200
Fax: 06785-79-83200

Öffnungszeiten (nur mit Termin!):                 Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr

Öffnungszeiten (nur mit Termin!):
Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

 

Für Termin-Vereinbarungen wenn möglich bitte unsere Online-Terminvergabe nutzen!

 

Allgemeine Informationen:

Zahlungshinweis

Die Gebühren für die Erstellung von Ausweisdokumenten sind bei der Antragsstellung fällig. Zahlungen können bar oder mit EC-Karte erfolgen.

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Beantragung Personalausweis/Reisepass

Bei jeder Beantragung von Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) ist zum Abgleich der persönlichen Daten neben dem alten Ausweisdokument auch ein biometrisches Foto vorzulegen. Die Aushändigung der beantragten Ausweisdokumente erfolgt ausschließlich am Standort der Beantragung.

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Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder

Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder (Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis) ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich (unabhängig vom Alter des Kindes). Bitte bringen Sie außerdem ein biometrisches Foto und -sofern nur ein Elternteil zur Beantragung erscheint- auch eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht mit. Die Anwesenheitspflicht des Kindes gilt auch für die Verlängerung / Aktualisierung von bereits ausgehändigten Kinderreisepässen.

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Beantragung polizeiliches Führungszeugnis

Die Beantragung von polizeilichen Führungszeugnissen kann nur persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Die antragsstellende Person kann sich nicht durch sonstige Bevollmächtigte vertreten lassen. Eine schriftliche Beantragung ist nur mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift möglich. Bei der Antragsstellung sind die Identität (durch Personalausweis / Reisepass) und im Falle der gesetzlichen Vertretung auch die Vertretungsvollmacht (Betreuerausweis o.ä.) nachzuweisen. Ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich, muss außerdem ein entsprechendes Anforderungsschreiben vorgelegt werden.

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Ummeldung des Wohnsitzes

Bei An- bzw. Ummeldungen des Wohnsitzes ist neben dem Personalausweis/Reisepass auch eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Sofern die An- bzw. Ummeldung nicht persönlich erfolgen kann, ist diese auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Bei der Anmeldung einer Familie (Ehepartner + minderjährige Kinder) ist es ausreichend, wenn eine Person die Anmeldung mit allen Ausweisdokumenten (Ausweise / Pässe) aller zuziehenden Personen vornimmt.

Für die Anmeldung von Kindern von getrennt lebenden Eltern ist die Einverständnis des anderen Elternteils bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht vorzulegen.

Entsprechende Formulare sind auf unserer Website hinterlegt.

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Für die Wohnsitzanmeldung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 06785/79-3200 erforderlich. Weitere Informationen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen finden Sie unter Unterstützung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.


Formulare und Anträge finden Sie unter Downloads-Formulare.

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Beglaubigungen

Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Dokument im Original mit. Bei Löschungsbewilligungen oder Erbausschlagungen bitte Formular vom Amtsgericht fertig ausgefüllt mitbringen. Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist zu beachten, dass das Dokument erst vor uns im Bürgerbüro unterschrieben werden darf. Amtliche Beglaubigungen können auch durch den Ortsbürgermeister erfolgen. Zur Identifikation Ihrer Person ist ein Ausweisdokument (Personalausweis/Pass) vorzulegen.

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Information des Bürgerbüros: Umtausch der „Lappen-Führerscheine“ erforderlich

Inzwischen ist weithin bekannt, dass die grauen „Lappen“-Führerscheine sowie auch deren rosafarbene Nachfolger in nächster Zeit umgetauscht werden müssen. Langfristig soll so nur noch der EU-Kartenführerschein im Umlauf sein. Die Fristen für den Umtausch der Führerscheine richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers.

Erforderliche Unterlagen für die Umschreibung: Ihr alter Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, ggf. ein Sehtest (sofern eine Sehhilfe beim Autofahren benötigt wird, die im alten Führerschein noch nicht mit eingetragen ist). Für die Umschreibung von LKW-Klassen über 7,5 Tonnen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die Antragsgebühr im Bürgerbüro beträgt 5,10 €, die sonstigen Umschreibungsgebühren in Höhe von 25,- € werden im Anschluss durch die Kreisverwaltung Birkenfeld per Rechnung angefordert.

Hinweis: Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate. Daher bitte frühzeitig einen Termin zur Umschreibung vereinbaren!

Folgende Umschreibefristen gelten für die „Lappen“-Führerscheine in den Folgejahren:

Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgeschrieben sein muss:

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Auf Wunsch des Inhabers können auch Führerscheine von früheren bzw. späteren Geburtsjahrgängen schon jetzt umgeschrieben werden. Die neuen EU-Kartenführerscheine sind dann jeweils 15 Jahre ab Antragstellung gültig.


Als nächstes fällig sind die Geburtsjahrgänge 1965 - 1970. Hier muss der Umtausch bis 19.01.2024 erfolgt sein. Die Umschreibung sollte somit im Laufe dieses Jahres beim Bürgerbüro beantragt werden (Termin erforderlich!). Die Jahrgänge 1953 – 1964 müssten bereits umgetauscht worden sein, ansonsten gilt auch hier die dringende Erfordernis zum Tausch!

Aufgrund der Menge der anstehenden Umschreibungen werden am Samstag, 13.05.2023, Sondertermine für Einwohner/innen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen beim Bürgerbüro in Herrstein angeboten. Telefonische Terminabsprache ist hierfür zwingend erforderlich: 06785-793200.

Kontakt

Zentrale: 06785 - 790

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