Nachdem ein vor wenigen Tagen in Rhaunen aufgefundener Wildvogel nachweislich mit Aviärer Influenza (Typ H5N1 / Vogelgrippe) infiziert war, hat die Kreisverwaltung Birkenfeld zur Verhinderung einer Einschleppung der Tierseuche vom Wildgeflügel auf Hausgeflügelbestände entsprechend reagiert.
Die hierzu erlassene tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung sieht daher die Stallpflicht für Geflügel ab dem 01. November 2025 vor.
Weitere Informationen hierzu sowie zur Vorgehensweise beim Auffinden toter Tiere erhalten Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Birkenfeld.





