Öffentliche Aufforderung zum Abräumen einer Grabanlage in der Ortsgemeinde Sensweiler
Auf dem Friedhof von Sensweiler ist die Ruhezeit gemäß § 10 der rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sensweiler für nachfolgende Grabstätte abgelaufen: Grabanlage der Familie Molz
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens
bis 15.04.2026
ordnungsgemäß zu entfernen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Sensweiler berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 24 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung. Auch besteht die Möglichkeit, die Grabstätte gegen Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde entfernen zu lassen.
Sensweiler, den 09.12.2025
Ortsgemeinde Sensweiler
Axel Brunk
Ortsbürgermeister DS




