Öffentliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung an der Grabstätte Hedwig Kröhner
Bei der durchgeführten Grabmalstandsicherheitsprüfung auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Griebelschied wurden an der
Grabstätte Hedwig Kröhner
Mängel festgestellt.
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Mängel umgehend, spätestens bis 30.03.2026, zu beheben oder die Grabstätte einzuebnen bzw. einebnen zu lassen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Griebelschied berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen einzuebnen (§ 21 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung.
Griebelschied, den 30.01.2026
Ortsgemeinde Griebelschied
Michael Hohmann
Ortsbürgermeister DS




