Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Oberkirn
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde erstellt.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Oberkirn haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein oder elektronisch an info@vg-hr.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Herrstein, den 21. Januar 2026
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Uwe Weber, Bürgermeister




