Luftbild des Idarkopfturmes inmitten von Wald. Auf dem Turm stehen ein paar Personen. In Hintergrund sind in Nebel ein paar Orte zu sehen.
Blick durch Bäume auf ein Fachwerkhaus des Historischen Ortskerns von Herrstein mit vielen Blumenkästen mit roten Geranien
Kutsche bei Karl-May Festspiele in Mörschied
Blick über Wiesen, Felder und Bäumen auf die Steinbachtalsperre mit einem Wanderer und einer Wanderin im Vordergrund.
Statue eines Mannes mit Mütze, der in den Bach spuckt, an einem Geländer am Bach stehend an dem rote Geranien in Blumenkästen hängen

Öffentliche Bekanntmachung der Widmungverfügung Schulstraße 2.BA der Ortsgemeinde Bollenbach

Öffentliche Bekanntmachung


Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Bollenbach

Widmungsverfügung

 

Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Bollenbach vom 09.12.2025 wird der zweite Bauabschnitt der Erschließungsstraße „Schulstraße“ gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Dies betrifft hier das Grundstück Flur 12, Flurstück 10/25 laut beigefügtem Ausschnitt aus der Flurkarte.

 

Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein- Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Herrstein, 12.01.2026
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

 

 

Uwe Weber
Bürgermeister                                                                                             Dienstsiegel

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