Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung des Preisblattes – Anlage 1 ZVB-Wasser der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 folgende Neufassung des Preisblattes – Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen – beschlossen:
Die Neufassung des Preisblattes tritt am 01.01.2026 in Kraft:
Preisblatt
Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung
der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
§ 1
Jahresgrundpreis (§ 14 ZVBWasser)
(1) Der Jahresgrundpreis beträgt
a) bei Wasserzählern mit einem Durchfluss von:
Netto-Preise
- EUR -
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Q3=4 264,00
Q3=10 290,00
Q3=16 350,00
b) bei Großwasserzählern mit einem Durchfluss von:
Netto-Preise
- EUR –
_________________________________________________
15 – 60 m³/h 408,00
über 60 m³/h 456,00
§ 2
Arbeitspreis (§ 15 ZVBWasser)
Die Gebühr für die Entnahme von Wasser beträgt 2,78 EUR pro cbm (Netto-Preis).
§ 3
Baukostenzuschüsse (§ 3 ZVBWasser)
Der Baukostenzuschuss beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,30 EUR / netto und pro Quadratmeter Geschossfläche 5,35 EUR / netto.
Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 4
Inkrafttreten
Das Preisblatt als Anlage 1 zu den ZVB-Wasser tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Preisblatt vom 18. Dezember 2024 außer Kraft.
55756 Herrstein, den 17. Dezember 2025
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
gez. (S)
Uwe Weber
Bürgermeister




