Luftbild des Idarkopfturmes inmitten von Wald. Auf dem Turm stehen ein paar Personen. In Hintergrund sind in Nebel ein paar Orte zu sehen.
Blick durch Bäume auf ein Fachwerkhaus des Historischen Ortskerns von Herrstein mit vielen Blumenkästen mit roten Geranien
Kutsche bei Karl-May Festspiele in Mörschied
Blick über Wiesen, Felder und Bäumen auf die Steinbachtalsperre mit einem Wanderer und einer Wanderin im Vordergrund.
Statue eines Mannes mit Mütze, der in den Bach spuckt, an einem Geländer am Bach stehend an dem rote Geranien in Blumenkästen hängen

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Abgabensätze Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026 sowie nachrichtlich die Bekanntmachung der Entgelte für die Wasserversorgung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Abgabensätze Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026 sowie nachrichtlich die Bekanntmachung der Entgelte für die Wasserversorgung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die nachfolgenden Festsetzungen der Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung gemäß § 1 Absatz 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

  1. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Laufende Entgelte:

  1. Grundgebühr Schmutzwasser

66,00 EUR je Schmutzwasseranschluss pro Jahr

2. Benutzungsgebühr Schmutzwasser
2,36 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser einschl. der Abwasserabgabe

3. Wiederkehrende Beiträge
3.1 Der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser beträgt
       0,35 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche
      (= Grundstücksfläche x Abflussbeiwert).

3.2 Der wiederkehrende Beitrag für Schmutzwasser beträgt
       0,05 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche
       (= Grundstücksfläche + Vollgeschosszuschlag).

4. Laufender Kostenanteil der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung in eine nicht straßeneigene Kanalisation

Kostenanteilsatz:           0,49 EUR / qm Straßenfläche

Einmalige Beiträge:

Festsetzung der einmaligen Beiträge:

Beiträge für Investitionsaufwendungen (Einmalige Beiträge)

Erstmalige Herstellung (mit Förderung):

Schmutzwasser                            1,03 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche
Niederschlagswasser                   4,25 EUR je qm zulässige Abflussfläche

Erstmalige Herstellung (ohne Förderung):

Schmutzwasser                            4,27 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche
Niederschlagswasser                 11,32 EUR je qm zulässige Abflussfläche

 

Festsetzung der Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben (§ 22 ESA):

a) Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen                           28,50 EUR/cbm
b) Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben               14,00 EUR/cbm

 

Gemäß § 18 Abs. 2 ESA wird bei den nicht leitungsgebunden entsorgten Grundstücken eine Grundgebühr für die Vorhaltung der Einrichtung zur Entsorgung des aus geschlossenen Gruben anfallenden Schmutzwassers (gilt entsprechend für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen) erhoben. Die Grundgebühr beträgt 54,00 EUR je Anschluss/Anlage pro Jahr.

 

2. Eigenbetrieb Wasserversorgung (nachrichtlich)

Die Entgelte für die Wasserversorgung sind im Preisblatt nach den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung“ der Verbandsgemeinde festgesetzt.

Nachrichtlich sind dies:

Wassergeld:

                                                                  Nettopreise         MWST.                  Bruttopreise
                                                                         - EUR-            -z.Zt.-                           -EUR-

                                                                                                       7 %

pro cbm Frischwassermenge                      2,78                0,19                              2,97

verbrauchsunabhängiger
Grundpreis

                          monatlich:                           22,00                1,54                           23,54
                          jährlich:                             264,00              18,48                          282,48

 

Die Jahresgrundpreise für Wasserzähler mit höherer Verbrauchsleistung sind im vorgenannten Preisblatt gesondert festgesetzt.

Der Baukostenzuschuss beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,30 EUR / netto und pro Quadratmeter Geschossfläche 5,35 EUR / netto.

Erhebung von Vorausleistungen:

Für laufende Entgelte der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung werden ab Beginn des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in vierteljährlichen Raten erhoben. Die Höhe der Vorausleistungen richtet sich nach der Gebührenschuld des Vorjahres oder nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr. Die Vorausleistungen können auf Antrag auch monatlich gezahlt werden.

 

Herrstein, den 17. Dezember 2025
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Verbandsgemeindewerke
Uwe Weber
Bürgermeister

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