Neu- oder Umbenennung einer Straße, von Wegen, Plätzen oder Brücken beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken ist ein Recht der Kommunen. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.

    Wenn Sie einen Änderungsvorschlag für den Namen einer Straße, eines Wegs, Platzes oder einer Brücke haben, können Sie diesen entsprechend an die zuständige Stelle senden. Ein Rechtsanspruch auf die Änderung besteht nicht.

  • Kurztext

    • Vorschlag zur Namensänderung von Straßen, Wegen Plätzen und Brücken
    • Kein Rechtsanspruch auf bestimmten Straßennamen
    • Gemeindliche Tradition oder Ehrung verdienter Persönlichkeiten
    • Zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße, der Weg, der Platz oder die Brücke liegt

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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