Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Zuständig für das Gebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen für die Erteilung und Entzug einer Fahrerlaubnis ist die Kreisverwaltung in Birkenfeld. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Stellvertretend können Führerscheinanträge auch bei beim Bürgerbüro gestellt werden, die Weiterleitung erfolgt dann zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.