Schiedsperson
Beschreibung
Die Schiedsperson steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Nationalparkverbandsgemeinde zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.Die Schiedsperon ist „Schlichter“ in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
