ERklärung zur Barrierefreiheit
Die Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020 barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Das von uns verwendete CMS (Content Management System) ionas erfüllt aus technischer Sicht die Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.07.2024 erstellt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.vg-hr.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
- Mit dem Kontrast Switcher rechts oben in der Kopfzeile können Sie die Darstellung der Internetseite von farbig auf schwarz-weiß umstellen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
- Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
- In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.
- Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Feedback und Kontaktangaben
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:
Kontrast
Mit dem Kontrast Switcher rechts oben in der Kopfzeile können Sie die Darstellung der Internetseite von farbig auf schwarz-weiß umstellen.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über dem großen Bild. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Leichte Sprache
Die Webseiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Feedback zur Barrierefreiheit
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von vg-hr.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Tel. 06785/79-1101
info@vg-hr.de
oder nachfolgendem Formular:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz oder an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Durchsetzungsstelle des Landes oder die Schlichtungsstelle des Bundes wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
+49 6131 16-5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
inklusion.rlp.de/
Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
+49 30 18527-2805
+49 30 18527-2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de
schlichtungsstelle-bgg.de/