Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Hinweise zum neuen Grundsteuerbescheid ab 2025!

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach der neuen Gesetzeslage (Grundsteuerreform) erhoben.

Die Basis bilden:
1. Der Bescheid über den Grundsteuerwert (vorher: Einheitswert).
2. Der darauf basierende Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.

 

Wichtig:

- Fragen zu Bescheiden des Finanzamts?
  
Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt (Kontaktdaten stehen auf den Bescheiden).

- Fragen zu den Steuerbescheiden der Ortsgemeinde?
  
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Die Ansprechpartner finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid (der neue Bescheid wird im 1. Quartal 2025 verschickt).

 

Haben Sie bereits Einspruch beim Finanzamt eingelegt?
Dann ist ein Widerspruch gegen den Abgabenbescheid der Ortsgemeinde nicht notwendig.

Änderungen seitens des Finanzamtes führen automatisch zur Anpassung des Abgabenbescheids.

 

Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da!

Grundsteuerbescheid - 1