Öffentliche Aufforderung zur Grabpflege
Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Sensweiler befindet sich die Grabstätte
Helmut und Ingrid Habermeier
in einem ungepflegten Zustand.
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltspflichtigen dazu auf, die Grabstätte ordnungsgemäß herzurichten, spätestens bis zum 30.07.2026.
Geschieht dies nicht, ist die Ortsgemeinde Sensweiler berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen herrichten zu lassen oder vorzeitig einzuebnen (§ 26 der Friedhofssatzung).
Sensweiler, den 06.05.2026
Ortsgemeinde Sensweiler
Axel Brunk (DS)
Ortsbürgermeister




