Luftbild des Idarkopfturmes inmitten von Wald. Auf dem Turm stehen ein paar Personen. In Hintergrund sind in Nebel ein paar Orte zu sehen.
Blick durch Bäume auf ein Fachwerkhaus des Historischen Ortskerns von Herrstein mit vielen Blumenkästen mit roten Geranien
Kutsche bei Karl-May Festspiele in Mörschied
Blick über Wiesen, Felder und Bäumen auf die Steinbachtalsperre mit einem Wanderer und einer Wanderin im Vordergrund.
Statue eines Mannes mit Mütze, der in den Bach spuckt, an einem Geländer am Bach stehend an dem rote Geranien in Blumenkästen hängen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Kirschweiler 

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kirschweiler hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 11.08.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.    die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.    vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 27. Juli 2026

Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen

Markus Schulz, Bürgermeister

 

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Kirschweiler

für die Jahre 2026 / 2027 vom 27. Juli 2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 15. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

         der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.920.892,00 Euro

3.010.200,00 Euro

         der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.020.531,00 Euro

2.967.784,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-99.639,00 Euro

42.416,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

         die ordentlichen Einzahlungen auf

2.846.792,00 Euro

2.941.185,00 Euro

         die ordentlichen Auszahlungen auf

2.861.152,00 Euro

2.814.767,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-14.360,00 Euro

126.418,00 Euro

         die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

         die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

         die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.307.850,00 Euro

0,00 Euro

         die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.085.980,00 Euro

3.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-778.130,00 Euro

-3.000,00 Euro

         die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

822.100,00 Euro

0,00 Euro

         die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

29.610,00 Euro

123.418,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

792.490,00 Euro

-123.418,00 Euro

         der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

4.976.742,00 Euro

2.941.185,00 Euro

         der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

4.976.742,00 Euro

2.941.185,00 Euro

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt für

              zinslose Kredite auf                                                                      0,00 Euro

              verzinste Kredite auf                                                          660.000,00 Euro

              zusammen auf                                                                   660.000,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt für

              zinslose Kredite auf                                                                      0,00 Euro

              verzinste Kredite auf                                                                     0,00 Euro

              zusammen auf                                                                              0,00 Euro

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf                                143.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2027 auf                                286.000,00 Euro.

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                       2026                             2027

         a) Grundsteuer

  • Grundsteuer A                                                                 360 %                           360 %
  • Grundsteuer B                                                                 465 %                            465 %

         b) Gewerbesteuer                                                                    380 %                            380 %

 

         Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

  • für den ersten Hund                                                   50,00 Euro                    50,00 Euro
  • für den zweiten Hund                                                 75,00 Euro                    75,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund                                           100,00 Euro                  100,00 Euro
  • für jeden gefährlichen Hund                                    500,00 Euro                  500,00 Euro

 

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)                   3.967.922,21 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024                               5.131.625,17 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025                               4.646.112,17 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026                               4.546.473,17 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027                               4.588.889,17 Euro

 

Kirschweiler, den 27.07.2026

Christoph Benkendorff, Ortsbürgermeister

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern