Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Wirschweiler
- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde erstellt.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wirschweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein oder elektronisch an info@vg-hr.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Herrstein, den 11.06.2026
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Markus Schulz, Bürgermeister




