Öffentliche Bekanntmachung Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Schauren - Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Schauren vom 18.11.2025 wird die Verkehrsanlage „Verbindungsweg zwischen Hauptstraße und Kempfelder Weg“, gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Dies betrifft das Flurstück Flur 10, Flurstück 150/4 laut beigefügtem Ausschnitt aus der Flurkarte.

Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein- Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Herrstein, 13.07.2026
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Alfred Reicherts
1. Beigeordneter Dienstsiegel




