Wohnsitz Anmeldung ausländischer Staatsbürger (Zuzug aus dem Ausland)

Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
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  • Leistungsbeschreibung

    Wohnsitz Anmeldung ausländischer Staatsbürger (Zuzug aus dem Ausland) 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nicht für Anmeldungen aus der Ukraine. Hierfür stehen separate Termine zur Verfügung! Telefonische Terminvereinbarung unter: 06785-79-3200

    Benötigte Unterlagen

    • Alle Ausweisdokumente (Ausweise + Pässe)
    • Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ vom Vermieter (Mietvertrag nicht erforderlich) 

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung alle persönlichen Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsnachweis) im Original inkl. Übersetzung mit.

    Falls Sie früher schon einmal in Deutschland gewohnt haben, benötigen wir zwingend bei einem Wiederzuzug aus dem Ausland die letzte Wohnadresse in Deutschland.

    Alle anzumeldenden Personen müssen persönlich zur Anmeldung erscheinen. Sofern keine Deutschkenntnisse vorhanden sind, ist außerdem die Anwesenheit eines (privaten) Übersetzers erforderlich.

    Die Anmeldung kann aus organisatorischen Gründen nur am Standort in Herrstein erfolgen.

    Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“  finden Sie zum Download unter:  https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/verwaltung/downloads-formulare/

    Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorliegen. Diese Dokumente können auch nachgereicht werden.

  • Anträge / Formulare

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