Bürgerbüro

Hinweis im Reisepass bei abweichender Namensführung von Eltern und Kind

Ärger auf reisen einfach vorbeugen

Wenn sich der Familienname eines minderjährigen Kindes vom Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Reisepass des Minderjährigen namentlich eingetragen werden. Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen innerhalb der Familie und soll darüber hinaus das Reisen für betroffene Familien absichern und erleichtern.

Sie möchten den Pass Ihres Kindes entsprechend ergänzen lassen? Einfach einen Termin bei unserem Bürgerbüro vereinbaren, gerne online über unser Terminbuchungssystem oder telefonisch unter: 06785-793200.

Sofern das Sorgerecht der einzutragenden Personen nicht schon im Register entsprechend hinterlegt ist bitte neben dem Reisepass und den eigenen Ausweisdokumenten auch einen Nachweis über die elterliche Sorge zum Termin mitbringen. Sofern nicht alle sorgeberechtigten Personen beim Termin anwesend sein können außerdem die schriftliche Einverständnis des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.

Bitte beachten: Die Eintragung ersetzt keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen!

Weitere Informationen zum Thema Reisepass finden Sie auf den Infoseiten unseres Bürgerbüros. Auch die Mitarbeiterinnen unserer Bürgerbüros stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung: 06785-793200 oder buergerbuero@vg-hr.de.