Steuerabsenkung zweites Halbjahr 2020 bezüglich der Wasserverbrauchsabrechnung

Das im Rahmen der Corona-Pandemie von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket sieht unter anderem eine befristete Senkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf 5% im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 vor.

Nach derzeitigem Stand ist keine Zwischenabrechnung zum 30.06.2020 durchzuführen.
Lieferungen von Wasser sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraumes als ausgeführt zu behandeln. In der Regel erfolgt die Ablesung der Wasserzähler einheitlich zum Ende eines Jahres, so dass nach dem derzeit bekannten Sachstand für die Wasserlieferungen des Jahres 2020 insgesamt der gesenkte Umsatzsteuersatz i.H.v. 5% zur Anwendung kommen soll.
Dies wird ggfls. in der Endabrechnung 2020 berücksichtigt. Eine Zwischenablesung des Wasserzählers ist daher nicht erforderlich.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Weyland, Tel. 06785/79-4112, oder per Mail an h.weyland@vg-hr.de)


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Herrstein-Rhaunen
Weyand, Werkleiter