Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans

öffentliche bekanntmachung

Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Im Flur 3. BA“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 16.08.2022 aufgestellt worden ist.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Sien beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Die Bekanntmachung ist ebenfalls unter https://www.vg-hr.de/aktuelles/mitteilungen/2022/ einzusehen.

 

Alzey, den 18. August 2022

gez. Udo Baumann

Udo Baumann
Vorsitzender des Umlegungsausschusses