Einhaltung der Feiertagsruhe

Die Ordnungsbehörde der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen bittet um die Einhaltung der Feiertagsruhe an den Feiertagen in den nächsten Wochen sowie an Ostern und Pfingsten:

Karfreitag, 15. April 2022
Ostersonntag, 17. April 2022
Pfingstsonntag, 05. Juni 2022

An Karfreitag sind Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages entsprechen, unzulässig. Dies gilt sowohl für Tanz- u. Sportveranstaltungen als auch bei Versammlungen und Umzügen, die nicht der Religionsausübung dienen.

An Ostersonntag und Pfingstsonntag sind öffentliche Sportveranstaltungen jeweils bis 13:00 Uhr verboten.

Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag 4:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00 Uhr verboten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Bestimmungen des Landesfeiertagsgesetz Rheinland-Pfalz (LFtG) eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt (Tel. 06785 / 79-3110).