Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG) Schau des Hahnenbaches (Gewässer II. Ordnung)

Öffentliche bekanntmachung

In Vollzug des § 101 LWG findet am Dienstag, den 28.11.2023 eine Schau des Hahnenbaches im Bereich von der Einmündung des Aubaches bei Schwerbach bis zur L 182 Abfahrt Sonnschied, Kreise Rhein-Hunsrück, Herrstein-Rhaunen und Kirner Land statt.

Beginn:              9:00Uhr
Treffpunkt:         Sohrschied, Diller Weg – Brücke über den Aubach

Die Schaukommission wird gebildet aus:

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

     – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz –
als technische Fachbehörde und Obere Wasserbehörde.

  • Landkreise Rhein-Hunsrück, Birkenfeld und Bad Kreuznach

als Untere Wasser-, Landespflege- und Fischereibehörde

sowie als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 35 Abs. 1 LWG.

  • Verbandsgemeinden Kirchberg, Herrstein-Rhaunen und Kirner Land

als Polizeibehörde.

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.

Sofern Interesse an der Teilnahme besteht, bitte ich um vorherige Anmeldung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Herrn Thomas Pies (0261/120 – 2944 oder Thomas.Pies@sgdnord.rlp.de).

Koblenz, den 18.10.2023
Im Auftrag
Sebastian Waldhans